Pflegekammer veröffentlicht Beitragsordnung
Das Sozialministerium veröffentlichte nun Einzelheiten über die künftigen Beiträge der Kammermitglieder im Ministerialblatt.
Beitrag beträgt 0,4 Prozent des Jahreseinkommens
Danach zahlen Pflegefachkräfte pro Jahr 0,4 Prozent ihres zu versteuernden Jahreseinkommens. Bei einem Jahreseinkommen von rund 30.000 Euro, das entspricht etwa 2.500 Euro je Monat, wären das 120 Euro Beitrag im Jahr. Als Höchstjahresbeitrag wurden 280 Euro festgelegt. Minijobber müssen keine Beiträge leisten.
Pflegekammer will Stellenwert der Pflege stärken
Die Beiträge der Mitglieder sollen die Unabhängigkeit der Pflegekammer sichern. «Weder der Staat noch Interessenvertreter aus Wirtschaft oder Politik können durch den Entzug finanzieller Mittel Einfluss auf die Arbeit und die Entscheidungen der Kammer nehmen», teilte dazu Sandra Mehmecke vom Errichtungsausschuss der Kammer mit. Die Pflegekammer werde gemeinsam mit Gewerkschaften und Berufsverbänden dafür eintreten, den Stellenwert der Pflege aktiv zu stärken.
Berufsvertretung für Heilberufe
Ähnlich wie andere Kammern, etwa für Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten, ist die Pflegekammer eine gesetzliche Berufsvertretung für Heilberufe in der Pflege. Das umfasst alle Mitarbeiter in der Kinderkrankenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege. In Niedersachsen sind das geschätzt 80.000 bis 90.000 Menschen, bei der Kammer registriert sind bisher rund 56.000 Mitarbeiter. Damit ist sie nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein dritte und bisher größte Pflegekammer in Deutschland.
Die Befürworter erhoffen sich, dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich mitbestimmen kann. Kritiker befürchten dagegen zu viel bürokratischen Aufwand.
Nach der Wahl der Vertreter für die Kammerversammlung im Juni war vergangene Woche auch die Satzung in Kraft getreten. Sie legt den Grundstein für die Ausrichtung und die Arbeitsweise der neu gewählten Kammerversammlung, des Vorstands und des Präsidiums.
-
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
1.2061
-
Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte
2946
-
Keine Kürzung des Leistungsentgelts wegen Arbeitsunfähigkeit
157
-
Gesetzlicher Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 14,60 Euro
141
-
Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung: Anerkennung von Berufserfahrung
113
-
Lohnpfändung bei Überlassung eines Dienstwagens
97
-
Anspruch auf Jahres- und Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit
92
-
Jährliche Sonderzahlung ist nicht von Pfändungsschutz umfasst
75
-
Bundeskabinett beschließt Abschlagszahlungen für Bundesbeamte
72
-
Berliner Landesmindestlohn steigt auf 14,84 Euro pro Stunde
68
-
Vergütung für Umkleidezeiten im Rahmen von Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit
08.01.2026
-
Berliner Landesmindestlohn steigt auf 14,84 Euro pro Stunde
11.12.2025
-
Im Reisekostenrecht beträgt die "geringe Entfernung" höchstens zwei Kilometer
10.12.2025
-
Richterbesoldung in Thüringen verfassungswidrig?
10.11.2025
-
Voraussetzungen einer Zulage für höhere Lebenshaltungskosten
06.11.2025
-
Engagierte Mitarbeiter trotz Tarifbindung: So motivieren Sie Ihr Team
03.11.2025
-
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
21.10.20251
-
Soldaten müssen Zulagen für Sprengstoffentschärfer nicht zurückzahlen
06.10.2025
-
Bundeskabinett beschließt Abschlagszahlungen für Bundesbeamte
10.09.2025
-
Juli 2025: Pflegemindestlohn erhöht
02.07.2025