Pflegekammer veröffentlicht Beitragsordnung
Das Sozialministerium veröffentlichte nun Einzelheiten über die künftigen Beiträge der Kammermitglieder im Ministerialblatt.
Beitrag beträgt 0,4 Prozent des Jahreseinkommens
Danach zahlen Pflegefachkräfte pro Jahr 0,4 Prozent ihres zu versteuernden Jahreseinkommens. Bei einem Jahreseinkommen von rund 30.000 Euro, das entspricht etwa 2.500 Euro je Monat, wären das 120 Euro Beitrag im Jahr. Als Höchstjahresbeitrag wurden 280 Euro festgelegt. Minijobber müssen keine Beiträge leisten.
Pflegekammer will Stellenwert der Pflege stärken
Die Beiträge der Mitglieder sollen die Unabhängigkeit der Pflegekammer sichern. «Weder der Staat noch Interessenvertreter aus Wirtschaft oder Politik können durch den Entzug finanzieller Mittel Einfluss auf die Arbeit und die Entscheidungen der Kammer nehmen», teilte dazu Sandra Mehmecke vom Errichtungsausschuss der Kammer mit. Die Pflegekammer werde gemeinsam mit Gewerkschaften und Berufsverbänden dafür eintreten, den Stellenwert der Pflege aktiv zu stärken.
Berufsvertretung für Heilberufe
Ähnlich wie andere Kammern, etwa für Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten, ist die Pflegekammer eine gesetzliche Berufsvertretung für Heilberufe in der Pflege. Das umfasst alle Mitarbeiter in der Kinderkrankenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege. In Niedersachsen sind das geschätzt 80.000 bis 90.000 Menschen, bei der Kammer registriert sind bisher rund 56.000 Mitarbeiter. Damit ist sie nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein dritte und bisher größte Pflegekammer in Deutschland.
Die Befürworter erhoffen sich, dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich mitbestimmen kann. Kritiker befürchten dagegen zu viel bürokratischen Aufwand.
Nach der Wahl der Vertreter für die Kammerversammlung im Juni war vergangene Woche auch die Satzung in Kraft getreten. Sie legt den Grundstein für die Ausrichtung und die Arbeitsweise der neu gewählten Kammerversammlung, des Vorstands und des Präsidiums.
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