Entschädigung für Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldung

Früher richtete sich die Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz anstatt nach der beruflichen Erfahrung nach dem Alter. Der EuGH hielt dies für diskriminierend. Die Gewerkschaften fordern nun eine Entschädigung für alle ehemals betroffenen Beamten - das Finanzministerium lehnt das ab.

Die Besoldung von Beamten in Rheinland-Pfalz richtete sich früher nach dem Lebensalter. Diese Praxis hielt der Europäische Gerichtshof (EuGH) für altersdiskriminierend, woraufhin das Land seit 2013 durch eine Reform des Besoldungsrechts die berufliche Erfahrung zugrunde legt.

Gewerkschaften fordern Entschädigung für Beamte

Im Januar 2018 erstritten eine Justizbeamtin, ein Polizist und ein Finanzbeamter eine Entschädigung von 100 Euro pro Monat vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Laut den Gewerkschaften -u.a. dem dbb Beamtenbund- sollen alle Beamten eine Entschädigung erhalten.

Finanzministerium: Entschädigung für Alle wäre Willkür

Laut dem Finanzministerium wäre eine Entschädigung für alle Beamte eine Willkür ohne Rechtsgrundlage. Nur nach einem erfolgreichen Widerspruch können Beamte in Rheinland-Pfalz, die früher nach ihrem Alter bezahlt wurden, eine Entschädigung erhalten. Der EuGH sah bereits 2014 ebenfalls keine Verpflichtung, den diskriminierten Beamten rückwirkend einen Ausgleich zu zahlen.

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dpa

Schlagworte zum Thema:  Beamtenbesoldung, Diskriminierung