Niedersächsische Beamte klagen auf höhere Bezüge
Die Bezüge der niedersächsischen Beamten stehen auf dem Prüfstand - das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss nun entscheiden, ob die Besoldung zu niedrig ist. Der Grund: Das Verwaltungsgericht in Braunschweig ist nach einer Klage eines Beamten der Ansicht, dass die Besoldung im Jahr 2005 verfassungswidrig war (Az.: 7A219/12). Mit dem Beschluss wendet sich das Gericht nun in wenigen Wochen an Karlsruhe, wie Verwaltungsrichter Erich Müller-Fritzsche am Dienstag sagte. Denn nur die Verfassungsrichter dürfen entscheiden, ob das Land sein Besoldungsgesetz ändern muss.
Zweiter Anlauf in Karlsruhe
Die Bezüge der Beamten seien im Vergleich zu anderen Gehältern über die Jahre zu langsam gestiegen, meint das Verwaltungsgericht in Braunschweig. Es ist bereits der zweite Anlauf in Karlsruhe. Nach einem ersten Beschluss hatte das Verfassungsgericht die Verwaltungsrichter um eine genauere Begründung gebeten.
Laut Müller-Fritzsche ist es wahrscheinlich, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf spätere Jahre übertragen werden kann. Es wird erst in mehreren Jahren erwartet. Über die Klage berichteten zunächst die "Braunschweiger Zeitung" und der "Weser-Kurier".
Finanzminister Schneider bleibt gelassen
Im niedersächsischen Finanzministerium gibt man sich gelassen. Minister Peter-Jürgen Schneider (SPD) ist laut eines Sprechers überzeugt, dass die Klage abgewiesen wird. Das Besoldungsgesetz sei verfassungskonform. Außerdem sollte nicht nur die Höhe der Bezüge von Beamten, sondern auch die besondere Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und die gute Versorgung im Alter betrachtet werden.
Beamtenbund-Chef ist optimistisch
Der Chef des Niedersächsischen Beamtenbunds, Friedhelm Schäfer, hofft hingegen, dass die Verfassungsrichter das Besoldungsgesetz kippen. "Die Chancen sehe ich nicht so schlecht." Das Verwaltungsgericht in Braunschweig habe bei einer mündlichen Verhandlung im April festgestellt, dass sich die Beamtenbezüge zwischen 1983 und 2005 etwa 15 Prozent schlechter entwickelt haben als andere Gehälter.
Mit einer rückwirkenden Aufstockung der Bezüge rechnet Schäfer aber nicht. Allerdings sei vorstellbar, dass Karlsruhe die Landesregierung auffordert, den verfassungswidrigen Zustand zukünftig zu beenden.
Bekommen die Beamten Recht, will Schäfer bei Verhandlungen nicht auf den 15 Prozent beharren: "Eine politische Lösung ist sicher auch darunter möglich."
-
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
38.3001
-
Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte
8.3086
-
Anspruch auf Jahres- und Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit
1.915
-
Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung: Anerkennung von Berufserfahrung
666
-
Jahressonderzahlung kann gepfändet werden
627
-
Ungenutztes Potenzial gegen Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst
554
-
Keine Kürzung des Leistungsentgelts wegen Arbeitsunfähigkeit
377
-
Jährliche Sonderzahlung ist nicht von Pfändungsschutz umfasst
368
-
Lohnpfändung bei Überlassung eines Dienstwagens
366
-
Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro
304
-
Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte
28.11.20246
-
Eingruppierung einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim
28.11.2024
-
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
13.11.20241
-
Für Beschäftigte in der Gastronomie eines kommunalen Eissportzentrums gilt der TVöD
16.09.2024
-
Begrenzter Vertrauensschutz bei korrigierender Rückgruppierung in niedrigere Entgeltgruppe
11.07.2024
-
Wann liegt eine korrigierende Rückgruppierung vor?
06.06.2024
-
Entschuldigtes Fehlen trotz fehlender Entschuldigung
02.05.2024
-
Mehrleistungen aus Unfallkasse sind nicht auf Hinterbliebenenversorgung anzurechnen
12.04.2024
-
Reform der Besoldung der Bundesbeamten verzögert sich
21.03.2024
-
Eingruppierung von Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts
06.03.2024