Einsparungen bei der Beamtenbesoldung geplant
«Das Urteil und insbesondere die Begründung zeigen Spielräume auf», sagte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung» .
Der Verfassungsgerichtshof in Münster hatte vor der Sommerpause das Beamtenbesoldungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz sah vor, die Tariferhöhungen von 5,6 Prozent für die Angestellten im öffentlichen Dienst in den Jahren 2013 und 2014 nur für die unteren Beamten-Besoldungsgruppen im vollen Umfang zu übernehmen. Die mittleren Besoldungsstufen sollten nur ein kleineres Plus erhalten, die oberen Gruppen mit zwei Nullrunden leer ausgehen.
«Das Urteil schreibt keine 1:1-Umsetzung vor», sagte Kraft. Zwar habe das Gericht das Gesetz zur Beamtenbesoldung verworfen. Es lasse aber «ausdrücklich zu, dass man bei der Besoldung eine soziale Staffelung einbaut». Auf dieser Basis rede die Landesregierung mit den Gewerkschaften.
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