KI_Analystin mit Tablet vor Monitoring-Screens

Was sind Ziel und Hintergrund der Richtlinie? Die EU-Kommission hat im Dezember 2020 im Rahmen ihrer Cybersicherheitsstrategie eine Reform der bereits bestehenden Netz- und Informationssicherheits-Richtlinie (NIS-Richtlinie) vorgeschlagen. Die NIS-2-Richtlinie hat das Ziel, das Niveau im Bereich der Cybersicherheit durch einen breiteren Anwendungsbereich, verschärfte Vorschriften, stärkere Aufsichtsinstrumente sowie über weitergehende Verpflichtungen und Vernetzungen der Mitgliedsstaaten stark zu erhöhen. Am 16.1.2023 trat die neue NIS-2-Richtlinie in Kraft.

Die NIS-2-Richtlinie ist keine Neuentwicklung, sondern die konsequente Weiterentwicklung der ersten NIS-Richtlinie. Diese ist in Deutschland bereits seit 2017 über eine Novelle des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) umgesetzt.

Die nationale Umsetzung: die Eckpunkte

Die nationale Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht trat am 6.12.2025 in Kraft. Sie erweitert die bisherigen Informati...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Die Wohnungswirtschaft.
DW Die Wohnungswirtschaft 9/2026

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