Werkvertrag: Fehlende Mängelrüge kann als Abnahme gewertet werden
Hintergrund
Die Kläger beauftragten 1998 den Architekt mit Planleistungen für die Sanierung und Modernisierung ihrer denkmalgeschützten Villa. Aus steuerlichen Gründen entrichteten die Kläger schon Ende 1998 das Architektenhonorar, lange vor Vollendung der Architektenleistung. 1999 war die Sanierung abgeschlossen. Eine ausdrückliche Abnahme der Architektenleistung durch die Kläger fand nicht statt. 2005 wurden dann im Keller Feuchtigkeitsschäden festgestellt. Die Kläger verlangten vom Architekten Schadensersatz hinsichtlich der Kosten der Mängelbeseitigung und der entgangenen Mieteinnahmen. Das OLG Dresden als Berufungsinstanz gab den klagenden Bauherren Recht. Da die Architektenleistung nie abgenommen worden sei, könne sich der Architekt auch nicht auf die fünfjährige Verjährungsfrist ab Abnahme berufen. Gegen dieses Urteil legte der Architekt Revision beim BGH ein.
Entscheidung
Der BGH kommt zu einem anderen Ergebnis. Für ihn liegt eine Abnahme der Architektenleistung durch schlüssiges Verhalten vor. Die konkludente Abnahme einer Architektenleistung kann nämlich schon darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nach Bezug des fertiggestellten Bauwerks keine Mängel der Architektenleistungen rügt. Diese Prüfungsfrist habe der Bauherr im vorliegenden Fall verstreichen lassen. Der Bauherr hätte hier innerhalb einer sechsmonatigen Frist nach dem Bezug verlässlich feststellen können, ob das Bauwerk den vertraglichen Vorgaben entspricht. Der BGH betont aber auch, dass es für die Frage, ob eine Annahme durch schlüssiges Verhalten vorliegt, keine allgemeingültige Regel gibt. Es komme immer auf den Einzelfall an.
(BGH, Urteil v. 26.9.2013, VII ZR 220/12)
-
Vereinfachungen für Balkonkraftwerke beschlossen
3.743
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.665
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.463
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.367
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.168
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.132
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.065
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.030
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
1.011
-
Rechtsfolgen des Eigentümerwechsels
913
-
Deutsche heizen sparsam wie nie – bei (zu) hohen CO2-Emissionen
10.10.2024
-
Zweitbeschluss über Hausgeldvorschüsse ist zulässig
09.10.2024
-
Verkehrssicherungspflicht: Wer bei Sturmschäden haftet
04.10.2024
-
Energieeffizienz in WEGs: Bilanz des "Green Home"-Projekts
02.10.2024
-
Elementarschäden: Pro & contra Pflichtversicherung für WEGs
01.10.2024
-
Heizkostenverordnung: Abrechnungspflicht für Wärmepumpen
01.10.2024
-
Ab 2025: E-Rechnung kommt in Trippelschritten
01.10.2024
-
Online-Eigentümerversammlung ist künftig zulässig
27.09.20241
-
Vereinfachungen für Balkonkraftwerke beschlossen
27.09.2024
-
Nebenkostenabrechnung: Heizkosten werden günstiger
24.09.20242