Schweigen kann Duldung der Untervermietung sein
Hintergrund
Der Mieter einer Wohnung ersuchte die Vermieterin, die teilweise Untervermietung der Wohnung zu gestatten. In einem Gespräch im August 2011 erteilte die Vermieterin die Zustimmung nicht.
Mit Schreiben vom 15.8.2011 forderte der Mieterverein die Vermieterin unter Darlegung der Gründe für die beabsichtigte Teiluntervermietung der Wohnung auf, ihre Entscheidung „nochmals zu überdenken und hiervon innerhalb von zwei Wochen abschließend zu berichten“. Die Vermieterin reagierte hierauf nicht, duldete aber die tatsächlich bereits erfolgte Untervermietung.
Am 7.11.2011 reichte der Mieter beim Amtsgericht Klage auf Zustimmung zur Untervermietung ein. Am 9.11. kündigte er das Mietverhältnis zum Ende des Monats Februar 2012. Sofort nach Zustellung der Klage erklärte die Vermieterin, sie dulde bereits und weiterhin ein Wohnen der Untermieterin in der Wohnung bis zum Ende des Mietverhältnisses. Daraufhin erklärten die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt. Sie streiten nun noch darum, wer die Kosten des Rechtsstreits tragen muss.
Entscheidung
Der Mieter muss die Prozesskosten tragen. Die Vermieterin hat keinen Anlass zur Klage gegeben, da der Mieter von einer Erlaubnis ausgehen durfte.
Der Mieter konnte allein aus einem Schweigen der Vermieterin auf das Schreiben vom 15.8.2011 nicht darauf schließen und nach Ablauf von fast drei Monaten nach dessen Zugang jedenfalls nicht mehr davon ausgehen, nur aufgrund einer Klage zu seinem Recht zu kommen. Hierfür hätte es nunmehr einer klaren Aufforderung mit Fristsetzung zur ausdrücklichen Einforderung einer Erlaubnis bedurft.
(LG Stuttgart, Beschluss v. 11.6.2012, 19 T 148/12)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
727
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
724
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
683
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
629
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
443
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
351
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
314
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
301
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3001
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
295
-
Sanierter Altbau kann als Neubau gelten
12.08.2026
-
Versäumte Auskunft schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026
-
BEG-Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt berechnen
23.07.2026
-
Die Erlaubnis zum Rumspielen
22.07.2026
-
IT-Projekte scheitern oft – diese Fehler sind der Grund
20.07.2026