Grundbucheinsicht: Wer hat sich für mein Grundstück interessiert?
Die Grundbuchämter sind seit 1.10.2014 verpflichtet, über Einsichten in Grundbücher und Grundakten sowie über die Erteilung entsprechender Abschriften Protokoll zu führen. Das ergibt sich aus § 12 Abs. 4 Grundbuchordnung (GBO).
Als Eigentümer des betroffenen Grundstücks muss Ihnen auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll gegeben werden. Damit können Sie zukünftig leicht feststellen, wer in das Grundbuch ihres Grundstücks Einsicht genommen hat.
Wer hat ein Recht auf Grundbucheinsicht?
Gemäß § 12 Abs. 1 GBO kann jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, Grundbucheinsicht verlangen. Das kann z. B. der Versuch der Ermittlung des Eigentümers sein, um gegen diesen Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Auch dem Kauf- oder Mietinteressent wird ein berechtigtes Interesse zugesprochen, wenn er z. B. prüfen möchte, ob eine Wohnung noch mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, ob die Zwangsversteigerung angeordnet ist oder die Wohnung in einem Sanierungsgebiet liegt. Bei einer Eigenbedarfskündigung wird z. B. ein berechtigtes Interesse des gekündigten Wohnungsmieters bejaht, wenn er prüfen will, ob der Vermieter noch anderen Grundbesitz hat, in dem sich möglicherweise frei stehende oder frei werdende Wohnungen befinden.
Hier fehlt das berechtigte Interesse
Ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht wird dagegen verneint, wenn der Antragsteller lediglich Informationen über die Vermögensverhältnisse eines Schuldners erlangen will. Oder wenn der Antragsteller mit der Einsichtnahme nur seine Neugierde befriedigen, z. B. wissen will, ob sein Nachbar das Grundstück bereits an den Sohn oder die Tochter übertragen hat.
Erschleichen einer Grundbucheinsicht
Das unberechtigte Erlangen einer Grundbucheinsicht durch falsche Behauptungen über ein angebliches berechtigtes Interesse wird dadurch nicht vermieden werden können. Durch das Auskunftsrecht des Eigentümers wird aber zumindest das Risiko einer Entlarvung deutlich erhöht.
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
688
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
677
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
629
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
417
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
332
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
303
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
303
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
286
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
280
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
280
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026
-
Sanierter Altbau kann als Neubau gelten
12.08.2026
-
Versäumte Auskunft schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026