Unbezahlte Prozesskosten sind kein Kündigungsgrund
Als die nicht pünktlich zahlte, kündigte der Vermieter fristlos. Daraufhin beglich die Mieterin ihre Mietschulden noch innerhalb der nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB geltenden 2-Monats-Schonfrist. Die fristlose Kündigung war damit unwirksam.
Dieses Nachzahlungsrecht gerechnet ab Zugang der Räumungsklage gesteht das Gesetz dem Mieter nur einmal innerhalb von 2 Jahren zu! Die Mieterin war damit fein raus: Der Rechtsstreit wurde für erledigt erklärt, dafür sollte sie allerdings die Prozesskosten zahlen.
Der Vermieter wartete über ein Jahr auf die Prozesskosten. Als die Mieterin zudem erneut verspätet die Miete zahlte, kündigte er nochmals den Mietvertrag. Zu Unrecht (BGH, Urteil v. 14.07.2010, VIII ZR 267/09)!
Der Grund: Würden die Prozesskosten beim Zahlungsrückstand mitzählen, würde damit das Nachzahlungsrecht des Mieters nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB unterlaufen.
Das soll aber den Wohnungsmieter bei einer einmaligen Mietrückstandskündigung vor einer fristlosen Kündigung schützen. Deswegen rechtfertigen unbezahlte Prozesskosten weder eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 Abs. 1 BGB) noch eine ordentliche Kündigung wegen erheblicher Vertragsverletzungen (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Das Nachzahlungsrecht soll den Mieter vor der Obdachlosigkeit schützen. Damit sei es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht vereinbar, wenn dem zahlungsschwachen Mieter kurz darauf wegen der unbezahlten Prozesskosten erneut gekündigt werden könnte.
-
Balkonkraftwerk: Das gilt für WEG & Vermieter
2.633
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.724
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.422
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.263
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.253
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.239
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.115
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.113
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
999
-
Wohnungsbesichtigung: Das sind die Rechte von Vermietern
894
-
Treffen sich drei, vier Verwalter in einer Bar ...
20.09.2024
-
Immobilienverwaltung des Jahres 2024 ausgezeichnet
20.09.202411
-
32. Deutscher Verwaltertag in Berlin
19.09.2024
-
Sylvia Pruß ist neue VDIV-Präsidentin
18.09.2024
-
Die verwalterlose Eigentümergemeinschaft
16.09.2024
-
Rheinland-Pfalz verlängert und erweitert Senkung der Kappungsgrenze
13.09.2024
-
Kappungsgrenze in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen
01.09.2024
-
Kappungsgrenze in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
01.09.2024
-
Kappungsgrenze für Mieterhöhung
01.09.2024
-
Kappungsgrenze in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
01.09.2024