Keine Mietminderung bei unverbindlicher Angabe der Wohnfläche
Hintergrund
Vermieter und Mieter einer Wohnung streiten um die Berechtigung einer Minderung wegen angeblich zu geringer Wohnungsgröße.
Zur Wohnungsgröße heißt es im Mietvertrag:
"Vermietet werden … folgende Räume:
Die Wohnung im Dachgeschoss rechts bestehend aus 2 Zimmer, 1 Küche, Bad, Diele zur Benutzung als Wohnraum, deren Größe ca. 54,78 m² beträgt. Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume. Die Flächen von Balkonen, Loggien und Terrassen werden zur Hälfte angerechnet."
Der Vermieter verlangt rückständige Miete und eine Betriebskostennachzahlung. Der Mieter macht eine Minderung geltend, da die Wohnung kleiner sei als im Mietvertrag angegeben. Die Wohnung sei in Wirklichkeit nur 41,63 Quadratmeter groß. Das Amtsgericht hat auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens eine tatsächliche Wohnfläche von 42,98 Quadratmeter zugrunde gelegt.
Entscheidung
Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt dem Vermieter Recht.
Eine Minderung wegen zu kleiner Wohnfläche war hier nicht möglich. Denn Mieter und Vermieter haben im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart, dass die Angabe der Quadratmeterzahl für die Wohnungsgröße nicht maßgeblich sein soll. In der Quadratmeterzahl liegt daher keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung. Eine Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche, die einen Mangel begründet und zur Minderung der Miete berechtigt, liegt daher nicht vor.
(BGH, Urteil v. 10.11.2010, VIII ZR 306/09)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
964
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
907
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
754
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
437
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
400
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
389
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
369
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
368
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
353
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
349
-
Gericht hält Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam
22.06.2026
-
KI-Agenten werden die Zukunft der Verwaltung prägen
18.06.2026
-
Müllgebühren-Ranking: 100 Städte im Vergleich
18.06.2026
-
Facility Services 2026 – Wachstum unter Druck
15.06.2026
-
Verwalter müssen sich auch künftig fortbilden, Makler nicht
12.06.20261
-
WM, Feiern & Mietrecht
11.06.2026
-
Hitzeschutz: Regeln und geförderte Maßnahmen
11.06.2026
-
Digitale Reife im Facility Management nimmt zu
08.06.2026
-
Nachforderung von Grundsteuer nach Einspruch gegen Bescheid
08.06.2026
-
Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten
02.06.2026