Abflussprinzip bei Heizkostenabrechnung unzulässig
Hintergrund
Die Vermieterin einer Wohnung verlangt von den Mietern die Nachzahlung von Heizkosten.
Bei den dieser Forderung zugrundeliegenden Heizkostenabrechnungen hat die Vermieterin nach dem sogenannten Abflussprinzip nur die im Abrechnungszeitraum gezahlten Vorauszahlungen an den Energieversorger als entstandene Kosten berücksichtigt. Die Parteien streiten darüber, ob die Abrechnungen den Anforderungen der Heizkostenverordnung entsprechen.
Entscheidung
Der BGH gibt den Mietern Recht. Eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip entspricht nicht den Vorgaben der Heizkostenverordnung.
Gemäß § 7 Abs. 2 Heizkostenverordnung sind die in die Abrechnung einzustellenden Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage insbesondere „die Kosten der verbrauchten Brennstoffe". Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden können (sogenanntes Leistungsprinzip). Dem wird eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip nicht gerecht.
Ein derartiger Mangel der Abrechnung kann auch nicht dadurch ausgeglichen werden, dass die Heizkostenforderung nach § 12 Heizkostenverordnung um 15 Prozent gekürzt wird. Denn diese Vorschrift betrifft nur den Fall, dass über die Kosten des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird.
(BGH, Urteil v. 1.2.2012, VIII ZR 156/11)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
644
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
605
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
546
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
411
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
325
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
320
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
309
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
298
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
260
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
253
-
Wohnungseigentümer dürfen Fassadenkunstwerk beschließen
25.09.2026
-
Warum Marge die Immobilienverwaltung rettet
23.09.2026
-
Heizperiode 2026 bringt höhere Kosten
22.09.20262
-
Umweltwerbung wird zur Abmahnfalle für Makler
21.09.2026
-
Immobilienverwaltung des Jahres: Die Preisträger 2026
18.09.202611
-
Deutscher Verwaltertag in Berlin eröffnet
17.09.2026
-
Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG
15.09.2026
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.20261
-
Handwerkerleistung: § 35a EStG-Steuerbonus ab 2027
08.09.2026
-
BGH stärkt WEGs: Interne Rundfunkweiterleitung lizenzfrei
07.09.2026