Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität
Mit unterschiedlichen Maßnahmen kann auf die Liquidität des Unternehmens Einfluss genommen werden. Ob allerdings alle Möglichkeiten und in vollem Umfang durchgesetzt werden können, richtet sich auch nach der Marktmacht, über die das jeweilige Unternehmen verfügt. Die grundsätzliche Strategie zur Verbesserung der Liquidität des Unternehmens bedeutet:
- Einzahlungen erhöhen und/oder schneller erhalten,
- Auszahlungen mindern und/oder verschieben.
Folgende Maßnahmen können in jedem Unternehmen ergriffen werden. Manche Maßnahmen erhöhen sofort die Liquidität, andere benötigen etwas Zeit, bis die Liquiditätsauswirkung eintritt.
Rechnungsausstellung so früh wie möglich
Ihre Lieferungen und Leistungen müssen umgehend in Rechnung gestellt werden; bei größeren Aufträgen sind Zahlungspläne oder Abschlagszahlungen zu vereinbaren. Bei Abschlagszahlungen ist organisatorisch sicherzustellen, dass die Rechnungsausstellung so früh wie möglich erfolgt, idealerweise mit der Fertigstellung der Teilleistung, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag.
Vereinbarung der Zahlungsbedingungen
Mit der Vereinbarung der Zahlungsbedingungen wird der Zeitpunkt der Zahlung bestimmt und damit auch Einfluss auf die Höhe und die Dauer der Debitoren genommen. Folgende Zahlungsbedingungen sind denkbar:
- Zahlung bei Auftragsvergabe (Vorauszahlung)
- Teilzahlungen im Voraus
- Zahlung nach Baufortschritt bzw. Zahlungsplan
- Zahlung mit Skonto
- Zahlung bei Übergabe
- Zahlung mit Lastschrifteinzug
- Zahlung gegen Vorauszahlung
- Zahlung per Nachnahme
- Zahlung mit Geld-, EC- oder Kreditkarte
- Zahlung per Online-Zahlsysteme (z. B. PayPal).
Bei den ersten beiden Zahlungsarten wird der Auftraggeber einen Nachlass für die vorzeitige Zahlung verlangen. Diesem Nachteil stehen als Vorteil für das Unternehmen die geringeren Finanzierungskosten und der sichere Zahlungseingang (insbesondere bei der Vorauszahlung) gegenüber.
Ordentliches Mahnwesen
Einem ordentlichen Mahnwesen kommt im Rahmen der Verkürzung der Debitorenlaufzeit eine erhöhte Bedeutung zu. Voraussetzung hierfür ist die tägliche Ermittlung der Debitorenfälligkeiten. Empfehlenswert ist, am Fälligkeitstag anzurufen und – falls keine Zahlung erfolgt – nach weiteren 3 bis max. 5 Tagen ein (einziges) Schreiben zu versenden.
Bonitätsprüfungen
Die Durchführung von Bonitätsprüfungen bei Neukunden ab einer bestimmten Auftragshöhe und in Abhängigkeit der Unternehmensgröße, z. B. über 1.000 EUR bei kleineren Unternehmen (z.B. Bankauskünfte) ist empfehlenswert.
Forderungen absichern
Zahlungen können beispielsweise durch bankbestätigte Schecks oder Wechsel stärker abgesichert werden. Die Forderungsabsicherung kann durch Anforderung einer Zahlungsbürgschaft oder gegen Stellung von Sicherheiten erfolgen. Hier kommen z. B. in Betracht: Einräumung einer Grundschuld oder Hypothek, Verpfändung von Wertgegenständen (Gold, Schmuck etc.) oder Wertpapieren (Aktien usw.). Bei einer Forderungsabtretung tritt der Schuldner Forderungen, die er gegenüber Dritten geltend machen kann, dem leistenden Unternehmen ab (Zession). Hierbei unterscheidet man die stille Zession (der Drittschuldner weiß nichts von der Zession) oder die offene Zession (hier zahlt der Drittschuldner an das leistende Unternehmen).
Verknüpfung Provisionszahlungen - Zahlungseingang
Besonders bei Handelsvertretern und angestellten Reisenden sollte eine solche Verknüpfung vorgenommen werden.
Factoringunternehmen
Debitoren können an eine Factoringgesellschaft verkauft werden. Hierfür erhält das Factoringunternehmen eine Gebühr. Gegen eine zusätzliche Gebühr übernimmt die Factoringgesellschaft auch das Ausfallrisiko und bietet weitere Dienstleistungen, wie Rechnungsstellung, Mahn- und Inkassowesen, Bonitätsprüfung usw. an.
Laufende Kontrolle der Vorräte und weitere Maßnahmen bzgl. der Vorräte
Vorräte sollten nur in der Höhe vorgehalten werden, dass die Produktionsfähigkeit gewährleistet ist. In regelmäßigen Abständen ist zu prüfen, ob die vorgegebenen Bestandshöhen noch den aktuellen Produktionsabläufen entsprechen.
Im Bereich der Vorräte können darüber hinaus folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Höhe des Lagerbestands überprüfen und bei niedrigerer Umschlagshäufigkeit den Lagerbestand vermindern,
- prüfen, inwieweit ein Teil der Lagerhaltung auf Lieferanten und/oder Kunden verlagert werden kann,
- Sonderverkaufsaktionen zur Reduzierung des Lagerbestands durchführen,
- Produktion auf Lager einstellen oder reduzieren.
Überprüfen des Investitionsverhaltens
- Produktionsanlagen nur kaufen, wenn die Kapazitätsauslastung weitgehend gewährleistet ist. Bei Auftragsspitzen stattdessen unbedingt Miete, Leasing oder Outsourcing prüfen.
Verzicht oder zeitlich begrenzte Verschiebung von geplanten Sach- oder Finanzinvestitionen.
- Begrenzung von Neuinvestitionen auf die Höhe der Abschreibungen.
- Prüfen, ob Förderprogramme genutzt werden können.
Produktionskosten
Produktionskosten können durch Änderung der Fertigungsverfahren, des Produktionsprogramms oder der Produktweiterentwicklung optimiert werden.
Reklamationen
Reklamationen sollten zügig bearbeitet werden, um einen schnellen Eingang der vollen Rechnungssumme sicherzustellen.
Sachkosten reduzieren
So beispielsweise Reisekosten, Fuhrparkkosten, Werbe- und Vertriebskosten, Gewährleistungsaufwand.
Vermietung prüfen
Prüfen Sie, ob nicht benötigte Räume, nicht ausgelastete Maschinen und Fahrzeuge vermietet werden können.
Outsourcing
Betrieblichen Funktionen, wie Fuhrpark, Rechnungswesen, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Montage, etc. können outgesourct werden.
Reduzierung Personalaufwand
Unter anderem durch:
- Verminderung der Mitarbeiteranzahl,
- Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen,
ggf. können auch vorübergehend Streichung oder Kürzung von freiwilligen Leistungen und Sonderzahlungen an Mitarbeiter getätigt werden, so beispielsweise der Abbau von Überstunden statt Auszahlung.
Finanzen und Kredite
- Finanzierungsspielraum durch ausreichende Kredit-Limits (laufende Kontokorrentkredite) sicherstellen.
- Zahlungen durch Scheck vornehmen, da die Einlösung einige Tage in Anspruch nimmt
- Regelmäßige und ausreichende Information der Kreditinstitute. Dies stellt i. d. R. sicher, dass die Kreditinstitute bei einer vorübergehenden Finanzierungsklemme Hilfestellung leisten.
- Stundungen vereinbaren (z. B. Krankenkassen, Finanzamt).
- Tilgungsleistung von Darlehen vermindern oder vorübergehend aussetzen.
Steuervorauszahlungen anpassen
Anpassung der Steuervorauszahlungen sollte beantragt werden, falls der Jahresüberschuss erkennbar niedriger ausfällt als im Vorjahr bzw. der Vorjahresgewinn durch außerordentliche Einflüsse überdurchschnittlich hoch war.
Bildung stiller Reserven
In der Bilanz ist dies durch zulässige Ausnutzung von Bewertungswahlrechten möglich. Für nicht ausgewiesene Gewinne werden keine Steuern fällig. Gewinnausweise sollten über Jahre hinweg möglichst konstant gehalten werden und möglichst größere Gewinnsprünge vermieden werden. Ein überdurchschnittlicher Gewinnausweis belastet die Liquidität doppelt: einerseits durch die Besteuerung selbst und andererseits durch die höheren Vorauszahlungen im Folgejahr.
Erhöhung des Eigenkapitals
Eine Erhöhung des Eigenkapitals kann durch Gewinnthesaurierung (unternehmens- oder auftragsbezogen) oder Einlagen der Gesellschafter (in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens) erfolgen.
Personengesellschaften – Entnahmen und Vergütungen anpassen
Bei Personengesellschaften können die Entnahmen – gegebenenfalls zeitlich begrenzt – ausgesetzt oder limitiert werden. Bei Kapitalgesellschaften können – soweit vertraglich zulässig – Geschäftsführer- bzw. Vorstandsvergütungen gekürzt werden. Dies ist i. d. R. bei den fixen Vergütungsanteilen nur selten möglich. Anders sieht es allerdings bei den Nebenleistungen, Pensionsansprüchen und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen aus. Bei diesen Vergütungsbestandteilen können vertragliche Regelungen hinsichtlich einer Anpassung in bestimmten Unternehmenssituationen vorgesehen werden.
Fremdkapital
Prüfen Sie die Möglichkeiten für die Erweiterung von Fremdkapital. Als Fremdkapitalgeber kommen neben den Banken auch Lieferanten und Kunden über spezielle Beteiligungsangebote oder Mitfinanzierungen und ggf. Förderbanken für bestimmte Investitionsmaßnahmen in Frage. Eine weitere Möglichkeit sind mittelständische Beteiligungsgesellschaften.
Sale-and-lease-back
Der Verkauf von Anlagevermögen, das anschließend wieder zurückgemietet wird, führt zu einem kurzfristigen Zufluss an liquiden Mitteln, während der Liquiditätsabfluss für die Mietaufwendungen in die Zukunft verlagert wird.
Beispiel: Kurzfristig schlecht für die Liquidität – langfristig gut!
Es folgen 2 Beispiele, die zwar negative Auswirkungen auf die Liquidität haben, aber dennoch aus Gründen der Rentabilität und unter der Voraussetzung einer weiterhin ausreichenden Liquidität unbedingt genutzt werden sollten:
- Kein Verzicht auf Skontonutzung, da dieser regelmäßig günstiger ist als ein Bankkredit, erst recht als ein Bankguthaben.
- Kassenbestände und Bankguthaben möglichst niedrig halten, da hierfür keine oder nur äußerst geringe Zinsen anfallen. Nicht benötigte Liquidität, so weit möglich, kurzfristig höher verzinslich (Termingelder etc.) anlegen.
Wichtig: Warnsignale bei Kunden und Lieferanten wahrnehmen
Insolvenzen bei Kunden und in beschränktem Maße auch bei Lieferanten können zu einer Gefährdung des eigenen Unternehmens führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um wesentliche Kunden oder Lieferanten (A-Kunden bzw. A-Lieferanten gemäß der durchgeführten ABC-Analyse) handelt. Daher sind die (wichtigen) Kunden und Lieferanten eingehend zu beobachten. Auch dort kommen Insolvenzen nicht über Nacht und haben regelmäßig eine Vorgeschichte.
Nachfolgende Warnsignale sollten unbedingt sensibilisieren:
- häufige Umbesetzung und steigende Fluktuation bei den Führungskräften, insbesondere bei der Unternehmensleitung,
- Verlagerung des Geschäftssitzes
- Schließung von Niederlassungen,
- bisherige Zahlungsgepflogenheiten ändern sich negativ (Skonto wird nicht mehr in Anspruch genommen, Zahlungsziele werden voll ausgeschöpft oder überzogen),
- steigende Zahl unberechtigter Reklamationen
- ständig wechselnde Ansprechpartner und/oder Zuständigkeiten,
- sich verschlechternde Auftragsabwicklung (Lieferverzögerungen, Qualitätsverschlechterung).
Liegen ein oder mehrere dieser Warnsignale vor, dann ist äußerste Vorsicht geboten. In diesem Fall sind die Sicherungsmaßnahmen zu verstärken bzw. ist es besser, auch einmal auf ein Geschäft zu verzichten.
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