Mit der Einführung der internationalen Rechnungslegungs-Standards (IAS/IFRS) ist es in der Welt der Rechnungslegung zu einer Zweiteilung gekommen. Zwar hat der deutsche Gesetzgeber schrittweise das Bilanzrecht des HGB in bestimmten Punkten, insbesondere mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) von 2009, an die IFRS angenähert, etwa beim Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des , bei der Bewertung von oder bei der Aktivierungspflicht eines entgeltlich erworbenen Goodwills. Jedoch ist es insgesamt dabei geblieben, dass HGB-Abschluss und IFRS-Abschluss eigene und voneinander unabhängige Rechenwerke darstellen. Wenngleich viele Unternehmen sowohl nach HGB als auch nach internationalen Standards Rechnung legen bzw. legen müssen, hat die Zweiteilung dazu geführt, dass in der Fachliteratur beide Systeme bisher weitgehend getrennt dargestellt und insbesondere kommentiert werden. Das ist nicht besonders anwenderfreundlich, weil sich die meisten Rechnungslegungsfragen in beiden Systemen in gleicher oder doch sehr ähnlicher Weise stellen und die Lösungen in beiden Systemen sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede aufweisen, die in ihrer ganzen Bedeutung und Tragweite nur bei einer integrierten Darstellung erkennbar werden, die aber bislang fehlt.

Herausgeber und Verlag möchten diese Lücke schließen und mit diesem Band ein neues Kommentarwerk vorlegen, das beide Systeme miteinander vereint, indem HGB-Vorschriften und entsprechende IFRS unmittelbar einander gegenüberstellt und parallel erläutert werden. Diese Form der Darstellung stellt sicher eine ganz besondere Herausforderung dar, denn HGB-Bilanzrecht und IFRS folgen völlig unterschiedlicher Systematik. Während im HGB die Struktur durch bestimmte Bilanzierungsthemen und sachliche Kriterien (vom Einfachen zum Komplizierten, vom Allgemeinen zum Besonderen, vom Anfang zum Ende, vom Materiellen zum Formellen, näher dazu vgl. Kapitel 1 Tz. 61) vorgegeben ist, reihen sich bei den IFRS völlig unterschiedliche Themengebiete ohne übergeordnete inhaltliche Struktur aneinander. Hingegen findet sich eine sachliche Strukturierung hier innerhalb der Standards, die themenspezifisch nach Anwendungsbereich, Ansatz, Bewertung und Ausweis gegliedert sind. Überdies ist das dritte Buch des HGB jedenfalls im Ansatz als ein vollständiges und in sich geschlossenes System der Rechnungslegung gedacht, während die IFRS ganz bewusst nur bestimmte, wenngleich praktisch vielfach besonders bedeutsame Einzelthemen der materiellen Rechnungslegung zum Gegenstand haben und viele Fragen und Themen ausklammern. Hinzu kommen die Unterschiede in der hinter den Einzelnormen stehenden "Rechnungslegungsphilosophie".

Dies alles legt es nahe, für die Grundstruktur des Kommentars die Themensystematik des HGB (im Kern insbesondere die Trias "Ansatz, Bewertung, Darstellung") zugrunde zu legen und die einzelnen IFRS dieser Systematik, soweit möglich, inhaltlich zuzuordnen. Die Herausgeber sind sich bewusst, dass sich nahezu jede Zuordnung einzelner IFRS mit guten Gründen auch anders gestalten ließe. Die nun gewählte Struktur erschien schließlich am überzeugendsten. Feedback und Anregungen aus der Leserschaft sind aber willkommen.

Dieser themensystematische Kommentar sieht sich nicht als Konkurrenz zu den bereits vorhandenen normsystematischen HGB- und IFRS-Kommentaren. Vielmehr versteht er sich als Ergänzung. Durch thematische und einheitliche Gliederung der Einzelkommentierungen werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent, was zugleich die funktionsgerechte Anwendung der Regelungen beider Systeme fördern soll. Synopsen am Ende der zentralen Kapitel stellen Unterschiede und Parallelen noch einmal übersichtlich dar.

Herausgeber wie Autoren kommen sowohl aus der Praxis als auch aus der Wissenschaft, sowohl aus der Rechnungslegung als auch aus der Prüfung, sowohl aus der Betriebswirtschaft als auch aus dem Unternehmensrecht. Klassische Grenzziehungen zwischen unterschiedlichen Fachrichtungen und Berufen verlieren in der Rechnungslegung wie auch in anderen Bereichen der heutigen Unternehmenswelt zunehmend an Bedeutung, und die interdisziplinäre Ausbildung und Zusammenarbeit wird immer wichtiger. Auch diesem Befund will dieser Kommentar Rechnung tragen.

Am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Freiburg haben aus dem Kreis der Assistenten und Mitarbeiter Frau Hannah Beck, Frau Jessica Ell sowie die Herren Leonhard von Hülsen, Fernando Sempere Culler und Moritz Weidemann, ferner als Koordinator und Leiter der Endredaktion Herr Alexander Berkle und im Sekretariat Frau Petra Bühler-Scherer wertvolle Hilfe geleistet.

Aus dem Kreis der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich bei der Koordination und Redak­tion insbesondere die Mitarbeiter der Zentralabteilung Rechnungslegung im Zuge der Erarbeitung der Manuskripte der BDO Autoren verdient gemacht, maßgeblich angeleitet durch Herrn Sebastian Weller.

Besonderer Dank gebührt schließlich dem Ver...

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