Tz. 37

Die Bilanzierung von Umsatzerlösen ist nach IFRS gegenwärtig hauptsächlich in IAS 18 – Umsatzerlöse und IAS 11 – Fertigungsaufträge geregelt. Diese Standards werden durch diverse Interpretationen ergänzt:

  • SIC 31 – Tausch von Werbeleistungen (2001)
  • IFRIC 12 – Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (2006)
  • IFRIC 13 – Kundenbindungsprogramme (2007)
  • IFRIC 15 – Verträge über die Errichtung von Immobilien (2008)
  • IFRIC 18 – Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden (2009)

Im Mai 2014 wurde IFRS 15 – Revenue from Contracts with Customers herausgegeben. Er ersetzt, mit Ausnahme von IFRIC 12, sämtliche Vorschriften zur Umsatzerfassung (IFRS 15.IN3). Der IASB sieht eine verpflichtende Anwendung von IFRS 15 ab 01.01.2018 vor, die vorzeitige Anwendung ist zulässig (IFRS 15.C1).

Die nachfolgende erläuternde Kommentierung geht zunächst auf die Vorschriften nach IFRS 15 und im Anschluss auf die gegenwärtig noch gültigen IFRS ein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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