Tz. 297

Die IFRS regeln in IAS 1.10 und 1.106 nur die Verpflichtung, eine Eigenkapitalveränderungsrechnung aufzustellen und deren Mindestumfang. IAS 1.06A–.107 regeln ein Wahlrecht das ausgewiesene sonstige Einkommen und die Dividendenausschüttungen in der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang zu erläutern. Eine bestimmte Gliederung schreiben die IFRS nicht vor.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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