Tz. 755a

 
  HGB IFRS
Beizulegender Zeitwert
  • Vermögensgegenstände, die gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB als Deckungsvermögen qualifizieren, sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten
  • Gem. § 255 Abs. 4 HGB (Bewertungshierarchie):

    • Aktiver Markt
    • Allgemein anerkannte Bewertungsverfahren (z.B. Vergleichs- oder Kapitalwertverfahren, Optionspreismodelle)
    • Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • IFRS 13 regelt die Bewertung des beizulegenden Zeitwertes
  • IFRS 13 wird angewendet, wenn ein anderer Standard die Bewertung oder Angaben über Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert vorschreibt oder gestattet (IFRS 13.B20)

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