Tz. 775
Satz 2 erlaubt die Fest- und Gruppenbewertung in der Bilanz, wie sie für das Inventar gelten. Hierzu vgl. Tz. 756 ff.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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