aa) IAS 36
Tz. 216
Im Mai 1997 wurde vom IASC mit "E55 Wertminderung von Vermögenswerten" ein Standardentwurf zum IAS 36 veröffentlicht. Selbiger trat schlussendlich für Berichtperioden nach dem 1. Juli 1999 in Kraft. Seitdem wurde der Standard durch verschiedene Ergänzungen geändert. Mit der entscheidenden Änderung in 2004 wurde der Wertminderungs-Test zum Pflichtbestandteil der goodwill-Folgebewertung, da die planmäßige Abschreibung durch den impairment-only approach ersetzt wurde.
bb) IAS 41
Tz. 217
Ein Entwurf zum Standard IAS 41 wurde im Juli 1999 vom IASC veröffentlicht. Dieser Veröffentlichung ging jedoch bereits eine seit dem Jahr 1994 bestehende Bemühung zur Entwicklung eines Standards für die Bilanzierung im landwirtschaftlichen Sektor voraus. Im Rahmen eines Arbeitspapiers wurde in 1996 erstmals eine mögliche Regelung skizziert und schließlich mit Inkraftreten für Geschäftsjahre nach dem 1. Januar 2013 letztlich verabschiedet. Mit Einführung des Bewertungsstandard IFRS 13 nimmt dieser maßgeblich Einfluss auf die Bewertung zum fair values und somit auch auf die Bewertung von biologischen Vermögenswerten.
cc) Andere Standards
Tz. 218
Zur Darstellung der jeweiligen Entstehungsgeschichte wird auf die folgenden Kapitel verwiesen:
- IAS 2 (vgl. Kapitel 5 Tz. 126)
- IAS 12 (vgl. Kapitel 8 Tz. 61)
- IAS 16 (vgl. Kapitel 5 Tz. 127)
- IAS 17 (vgl. Kapitel 5 Tz. 128)
- IAS 38 (vgl. Kapitel 5 Tz. 129)
- IAS 39/IFRS 9 (vgl. Kapitel 5 Tz. 130 f.)
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