Tz. 51

Der Grundsatz der Wesentlichkeit wird als ein ungeschriebener GoB angesehen und ist insofern auch ein Bewertungsgrundsatz.[110] Er ist bereits im Zusammenhang mit dem Ansatz von Vermögensgegenständen ausführlicher behandelt worden (vgl. Kapitel 5 Tz. 20 ff.). Europarechtlich ist der Grundsatz in Art. 6 Abs. 1 lit. j) EU-Bilanzrichtlinie vorgegeben. Positiv-rechtliche Ausflüsse des Wesentlichkeitsgrundsatzes für die Bewertung sind die Gruppenbewertung des Inventars gem. § 240 Abs. 4 HGB und die Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. § 256 HGB. Als allgemeiner Bewertungsgrundsatz besagt er, dass bei der Bewertung aller Tatbesände solche Sachverhalte vernachlässigt werden können, die wegen ihrer Größenordnung oder ihrer Art keinen Einfluss auf die Rechnungslegung haben.[111] Nach einer häufig zum Grundsatz der materiality nach IFRS verwendeten Definition ist ein Sachverhalt dann wesentlich, wenn ein Abschlussadressat unter Berücksichtigung der Information zum Sachverhalt eine anderere Entscheidung treffen würde als ohne das Vorliegen dieser Information.[112] Da die Informationsvermittlung handelsbilanzrechtlich aber nur einer von mehreren Bilanzierungszwecken ist, ist hinsichtlich einer Übernahme der Definition ins deutsche Bilanzrecht eine gewisse Vorsicht geboten. Jedenfalls auf Ebene der Bewertungsvorschriften dürften das Vorsichts-, das Realisations- und das Imparitatäsprinzip auf das Verstädnis davon, was wesentlich ist, Einfluss haben. Starre Wertschwellen, bei deren Unterschreiten stets keine Wesentlichkeit gegeben sei,[113] sind allerdings abzulehnen.[114] So lässt sich keine generelle Aussage darüber treffen, wann Wesentlichkeit gegeben ist und wann nicht.

[110] Marx, FR 2011, 267 (268); Mekat, Der Grundsatz der Wesentlichkeit in Rechnungslegung und Abschlussprüfung, 1. Aufl. 2009, 78 ff. m. w. N.
[111] Winkeljohann/Büssow, in: BeckBilKo, § 252 HGB Rn. 70.
[112] Winnefeld, Bilanz-Hdb., Kapitel D. Rn. 403; Zülch/Fischer, in: MüKo-BilR, IAS 1 Rn. 56.
[113] Claussen, in: KK-RechnR, § 252 HGB Rn. 19 f.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge