Tz. 58

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz müssen mit den Wertansätzen der Schluss­bi­lanz für das vorangegangene Geschäftsjahr übereinstimmen.[157] Das folgt, anders als nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB,[158] aber nicht aus der Erfolgskonzeption der IFRS, sondern aus dem Gebot der Ver­gleich­barkeit (vgl. CF.QC20).[159]

Die IFRS enthalten mehrere Durchbrechungen des Grundsatzes der Bilanzidentität. Nach IAS 8.19 und .42 ist die Berichtigung von Fehlern und die Änderung der Bewertungs­methoden grundsätzlich retrospektiv vorzunehmen (vgl. Kapitel 19). Dazu werden die Eröffnungsbilanzwerte erfolgsunwirksam geändert (vgl. IAS 8.22 und 8.42 lit. b)). Und dadurch fallen die Eröffnungs­bilanz­werte im Geschäftsjahr, in dem die Ände­rung oder Fehler­korrektur vorgenommen wurde, und die Schlussbilanzwerten des voran­ge­gangenen Ge­schäfts­jahrs auseinander. Andere erfolgsunwirksam vorzunehmende Wertan­passungen, die nicht in den Eröffnungs-, sondern in den Schlussbilanzwerten vorgenommen werden, bewirken keine Durchbrechung der Bilanzidentität,[160] weil dann wiederum die Eröff­nungs­bilanzwerte des fol­genden Geschäftsjahrs mit den geänderten Schlussbilanzwerten übereinstimmen müssen. Für die Bilanzierung von Umwandlungsvorgängen enthalten die IFRS keine besondere Regelung über die Wert­ansätze in der Eröffnungsbilanz. Aus dem Gebot der Vergleichbarkeit lässt sich aber ein der handels­rechtlichen Bilan­zierungspraxis ent­sprechendes Gebot der Bi­lanzidentität zwischen der Schlussbilanz des übertragenden und der Eröffnungsbilanz des auf­nehmenden Rechtsträgers ableiten.[161]

[157] Baetge u. a., in: Baetge u. a., IFRS-Ko, Kapitel II Rn. 137.
[158] Baetge u. a., in: Baetge u. a., IFRS-Ko, Kapitel II Rn. 137; Pittroff/Schmidt/Siegel, in: Beck HdR, B 161 Rn. 54; Naumann/Breker/Siebler/Weiser, in: HdJ I/7, Rn. 107.
[159] Naumann/Breker/Siebler/Weiser, in: HdJ I/7, Rn. 112; Pittroff/Schmidt/Siegel, in: Beck HdR, B 161 Rn. 56.
[160] Missverständlich Baetge u. a., in: Baetge u. a., IFRS-Ko, Kapitel II Rn. 138.
[161] Überzeugend Baetge u. a., in: Baetge u. a., IFRS-Ko, Kapitel II Rn. 139.

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