Tz. 792

Die Norm regelt die bilanzielle Behandlung von Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten. § 244 HGB schreibt vor, dass der Jahresabschluss in EUR aufzustellen ist (§ 244 HGB). Demnach müssen auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten umgerechnet werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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