Tz. 617

Bislang wurde die Berechtigung von RAPs nicht ernsthaft in Frage gestellt. Es zeigt sich jedoch anhand der IFRS, dass die Problematik der Periodisierung auch anders gelöst werden kann. Hennrichs hat nunmehr den rechtspolitischen Zweck von RAPs daher bezweifelt.[653] In der Tat würden sich die meisten Konstellationen wohl auch ohne das Institut der RAPs befriedigend lösen lassen, indem stattdessen eine Forderung bzw. Schuld angesetzt wird. Ob damit eine Diskussion angestoßen ist, die danach fragt, ob auch insofern eine Annäherung an die IFRS de lege ferenda wünschenswert ist, bleibt abzuwarten.

[653] Hennrichs, in: MüKo-BilR, § 250 HGB Rn. 14.

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