Tz. 625
Regelmäßig wird sich zu dem jeweils genannten aktiven auch der spiegelbildliche passive RAP bilden lassen.
Abzugrenzen sind vorausbezahlte
- Miet- oder Pachtzinsen,[664]
- Versicherungsprämien,[665]
- Erschließungskosten,[666]
- Handy-Provisionen,[667]
- Kfz-Steuern,[668]
- Avalprovisionen,[669]
- Emissionsdisagio bei Schuldverschreibungen,[670]
- Darlehenszinsen bei jährlich fallenden Zinssätzen und einmalige Bearbeitungsentgelte für den Abschluss von Kreditverträgen, wenn der Darlehensnehmer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ihre anteilige Erstattung verlangen kann; andernfalls zumindest dann, wenn das Darlehensverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und die Parteien dieser Kündigungsmöglichkeit mehr als nur theoretische Bedeutung zugemessen haben.[671]
Nicht abzugrenzen sind vorausbezahlte
- Provisionen des Darlehensnehmers an den Kreditvermittler,[672]
- degressive Raten beim Mobiliarleasing (in Abgrenzung zum Immobilienleasing).[673]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen