Tz. 625

Regelmäßig wird sich zu dem jeweils genannten aktiven auch der spiegelbildliche passive RAP bilden lassen.

  • Abzugrenzen sind vorausbezahlte

    • Miet- oder Pachtzinsen,[664]
    • Versicherungsprämien,[665]
    • Erschließungskosten,[666]
    • Handy-Provisionen,[667]
    • Kfz-Steuern,[668]
    • Avalprovisionen,[669]
    • Emissionsdisagio bei Schuldverschreibungen,[670]
    • Darlehenszinsen bei jährlich fallenden Zinssätzen und einmalige Bearbeitungsentgelte für den Abschluss von Kreditverträgen, wenn der Darlehensnehmer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ihre anteilige Erstattung verlangen kann; andernfalls zumindest dann, wenn das Darlehensverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und die Parteien dieser Kündigungsmöglichkeit mehr als nur theoretische Bedeutung zugemessen haben.[671]
  • Nicht abzugrenzen sind vorausbezahlte

    • Provisionen des Darlehensnehmers an den Kreditvermittler,[672]
    • degressive Raten beim Mobiliarleasing (in Abgrenzung zum Immobilienleasing).[673]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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