Tz. 655
Zinsen, Nutzungsentgelte und Dividenden sind für Vermögenswertüberlassungen eines Unternehmens zu erbringen. Die Umsatzerlöse sind nur zu erfassen, wenn ein wahrscheinlicher und verlässlich bestimmbarer wirtschaftlicher Nutzenzufluss besteht. In Bezug auf die Einzelfälle (Zinserträge, Nutzungsentgelte und Dividenden) vgl. Kapitel 10 Tz. 176 ff.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen