Tz. 83
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) v. 25.05.2009[188] hatte nach der Regierungsbegründung eine Verschiebung der Gewichtung der Bilanzierungszwecke zum Ziel. Es sollte die Informationsfunktion des Jahresabschlusses durch eine Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die verbreiteten internationalen Rechnungslegungsstandards des IASB stärken.[189] Damit wollte der Gesetzgeber das Handelsbilanzrecht als "gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative" zu den IFRS etablieren.[190] Dabei veränderte er aber das innere System der Rechnungslegungszwecke des GoB nicht und behielt auch die äußeren Grundsätze der Bilanzierung im Großen und Ganzen bei. Durchbrechungen blieben auf eng umrissene Tatbestände beschränkt.[191]
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