Tz. 83

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) v. 25.05.2009[188] hatte nach der Regierungsbegründung eine Verschiebung der Ge­wich­tung der Bilanzierungszwecke zum Ziel. Es sollte die Informationsfunktion des Jahres­ab­schlus­ses durch eine Annäherung der han­dels­rechtlichen Rechnungslegungs­vorschriften an die ver­breiteten internationalen Rechnungs­legungsstandards des IASB stärken.[189] Damit wollte der Gesetzgeber das Han­delsbilanzrecht als "gleichwertige, aber einfachere und kosten­günsti­gere Alternative" zu den IFRS etablieren.[190] Dabei veränderte er aber das innere System der Rech­nungs­legungszwecke des GoB nicht und behielt auch die äußeren Grundsätze der Bilanzierung im Großen und Ganzen bei. Durchbrechungen blieben auf eng umrissene Tatbestände be­schränkt.[191]

[188] BGBl. I 2009 1102.
[189] BT-Drucks. 16/10067, 34.
[190] BT-Drucks. 16/10067, 34.
[191] Hennrichs, WPg 2011, 861 (863); Henn­richs/Pöschke, Fortentwicklung der GoB, in: Fink/Schulze/Winkeljohann (Hrsg.), Bilanzpolitik und Bilanzanalyse nach neuem Handelsrecht, Stuttgart 2010, 54.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge