Tz. 156
Aus dem Gebot der glaubwürdigen Darstellung folgt im System des Rahmenkonzepts 1989 der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (substance over form). Als glaubwürdig beschreibt IASC F.35 (1989) nur eine bilanzielle Darstellung des wirtschaftlichen Gehalts nicht der rechtlichen Gestaltungen. Im Schrifttum wird auf das Beispiel des Wirtschaftlichen Eigentums und auf Leasinggestaltungen verwiesen.[417] Notwendig ist dieser Grundsatz freilich nur in einem regelbasierten System, das eine teleologische Auslegung gesetzlicher Bestimmungen nur in engen Grenzen erlaubt und daher auf Überlegungen zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise und darauf bezogene Öffnungsklauseln angewiesen ist. Indem das Rahmenkonzept die zentralen Grundsätze als Optimierungsgebote beschreibt, kommt es folgerichtig ohne gesonderte Erwähnung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise aus. Sie gilt ohnehin und bleibt daher Bestandteil des inneren Systems der IFRS.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen