Tz. 294

Der Standardsetzer stellt in IAS 34.B und 34.C eine Vielzahl von Beispielen zur Verfügung, die im Sinne der cost-benefit-Betrachtung Vereinfachungen für gängige Bilanzierungsfragen illustrieren. Hierzu gehören insbesondere folgende:[393]

  • Auf Basis von Vergangenheitswerten oder Schätzungen können Rückstellungen für Pensionen, Garantien usw. ermittelt werden.
  • Das Vorratsvermögen kann u. a. durch Stichproben oder geschätzte Gewinnmargen bestimmt werden, so dass bei angemessener Bestandsführung von Inventuren abgesehen werden kann.
  • Die Abstimmung innerkonzernlicher Positionen muss im Vergleich zum jährlichen Abschluss nicht mit der gleichen Gründlichkeit vorgenommen werden.
  • Aus Fremdwährungsgeschäften resultierenden Gewinne oder Verluste sind ungeachtet einer bis zum Jahresende zu erwartenden Umkehr auch unterjährig zu vereinnahmen.
[393] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 37 Rn. 36.

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