Tz. 241
Nach dem Wortlaut von Art. 4 IAS-VO ist entscheidend, dass das Mutterunternehmen die Wertpapiere selbst emittiert. Eine Emission von Wertpapieren ausschließlich z. B. durch ein Tochterunternehmen kann somit nicht zu einer Konzernrechnungslegungspflicht des Mutterunternehmens nach IFRS führen.[342] Ein Teil der Literatur plädiert demgegenüber – zu Unrecht und gegen den Wortlaut – für eine wirtschaftliche Interpretation der Vorschrift und lässt in bestimmten Konstellationen zur Verhinderung von Gestaltungsmissbrauch die Emission durch eine Tochtergesellschaft ausreichen.[343]
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