Tz. 144
Eine dem § 263 HGB entsprechende Regelung enthalten die IFRS nicht. In F. 8 ist lediglich ausgeführt, dass das Rahmenkonzept für die Abschlüsse aller privaten und öffentlichen Handels, Industrie und Dienstleistungsunternehmen gilt, die Bericht erstatten. Allerdings geht es insoweit nicht um die Rechnungslegung der – in den Kategorien des deutschen Rechts – öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften selbst, sondern um die Rechnungslegung von Unternehmen in hoheitlicher Trägerschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit.[175]
Tz. 145
Gleichwohl erlangt die Rechnungslegung der öffentlichen Hand zunehmende Aufmerksamkeit. Hierzu hat das International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) formuliert. Nachdem seit einiger Zeit im Zuge der Modernisierung des Haushaltswesens die Reform des Rechnungswesens der Gebietskörperschaften auf kommunaler und Landesebene vorangetrieben wird, bislang aber noch ein sehr uneinheitliches Bild bietet,[176] hat sich die EU-Kommission, ausgelöst durch die Staatsschuldenkrise, für die Einführung europaweit harmonisierter, an der Periodenrechnung orientierter Grundsätze des öffentlichen Rechnungswesens (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS ) ausgesprochen,[177] bei denen die IPSAS einen geeigneten Bezugsrahmen darstellen könnten.[178]
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