Tz. 95

IAS 8.41 Satz 3 stellt klar, dass Fehler, die vor der Genehmigung der Veröffentlichung des Ab­schlusses entdeckt werden, im Abschluss noch zu korrigieren sind. Das gilt auch dann, wenn die Abschlussprüfung bereits abgeschlossen worden ist. Ggf. muss dann eine Nachtrags­prü­fung durchgeführt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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