Tz. 95
IAS 8.41 Satz 3 stellt klar, dass Fehler, die vor der Genehmigung der Veröffentlichung des Abschlusses entdeckt werden, im Abschluss noch zu korrigieren sind. Das gilt auch dann, wenn die Abschlussprüfung bereits abgeschlossen worden ist. Ggf. muss dann eine Nachtragsprüfung durchgeführt werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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