Tz. 103

Das Prüfungsverfahren vollzieht sich in zwei Stufen. Zunächst versucht die DPR die Prüfung in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Unternehmen durchzuführen. Weigert sich das Unternehmen, so berichtet die DPR hierüber an die BaFin. Die kann dann ihrerseits nach Maßgabe der §§ 37n ff. WpHG tätig werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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