Tz. 141

Die Norm regelt die Finanzierung der Prüfstelle. Die Alternative, die Frage der Finanzierung den zuständigen Ministerien zuzuweisen, hätte eine geringere finanzielle Unabhängigkeit der Prüfstelle bedeutet.[274]

[274] Hommelhoff, in: GroßKo-HGB, § 342d HGB Rn. 1.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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