Tz. 96

Die Schätzung ist eine Entscheidung über die Bewertung eines Postens, die mit einem geringeren Grad der Überzeugung von ihrer Richtigkeit vorgenommen wird (Wahrscheinlich­keits­ur­teil).[200] Eine Schätzung kann wesens­gemäß bezogen auf den wahren Sachverhalt fehlerhaft sein. IAS 8.32–.33 umschreiben den Be­griff der Schätzung durch Regelbeispiele, stellen ihre Be­deu­tung klar und regeln einen Sorgfalts­maßstab.

IAS 8.33 stellt klar, dass Schätzungen nicht willkürlich sein dürfen, sondern auf verläss­lichen Informationen und mit geeigneten Methoden ("vernünftig") vorgenommen werden müssen.[201] Darin konkretisiert IAS 8.33 den Sorgfaltsmaßstab für die Durchführung von Schätzun­gen.

[200] Blaum/Holzwarth/Wendlandt, in: Baetge u. a., IFRS-Ko, IAS 8 Rn. 25: "Charakteristikum einer Schätzung ist die ihr innewohnende Unsicherheit".
[201] Zur Vorgängerregelung ADS-Int., Abschn. 3 Rn. 109; für den Konzernabschluss nach HGB: DRS 13.17: "Schätzungen müssen plausibel, nachvollziehbar und willkürfrei sein".

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