Tz. 96
Die Schätzung ist eine Entscheidung über die Bewertung eines Postens, die mit einem geringeren Grad der Überzeugung von ihrer Richtigkeit vorgenommen wird (Wahrscheinlichkeitsurteil).[200] Eine Schätzung kann wesensgemäß bezogen auf den wahren Sachverhalt fehlerhaft sein. IAS 8.32–.33 umschreiben den Begriff der Schätzung durch Regelbeispiele, stellen ihre Bedeutung klar und regeln einen Sorgfaltsmaßstab.
IAS 8.33 stellt klar, dass Schätzungen nicht willkürlich sein dürfen, sondern auf verlässlichen Informationen und mit geeigneten Methoden ("vernünftig") vorgenommen werden müssen.[201] Darin konkretisiert IAS 8.33 den Sorgfaltsmaßstab für die Durchführung von Schätzungen.
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