Tz. 75
Sachlich gilt IAS 8 mit den Vorschriften über die Fehlerkorrektur in IAS 8.5 und IAS 8.41–.53 für alle Abschlüsse nach IFRS. Die zeitliche Geltung erstreckt sich auf alle Fehlerkorrekturen, die in den Abschlüssen der Geschäftsjahre darzustellen sind, die am oder nach dem 01.01.2005 beginnen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen