Tz. 75

Sachlich gilt IAS 8 mit den Vorschriften über die Fehlerkorrektur in IAS 8.5 und IAS 8.41–.53 für alle Ab­schlüsse nach IFRS. Die zeitliche Geltung erstreckt sich auf alle Fehlerkorrek­tu­ren, die in den Abschlüssen der Geschäftsjahre darzustellen sind, die am oder nach dem 01.01.2005 begin­nen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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