Tz. 100

Abs. 3–5 enthalten die Verordnungsermächtigung für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Auf dieser Grundlage erging die Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV).[103] Bislang wurde von der Ermächtigung noch kein Gebrauch gemacht.

[103] I. d. F. vom 8. November 1994, BGBl 1994 I, 3378; Erläuterungen dazu im WP-Handbuch 2012, Band I K.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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