Tz. 114

Die Vorschriften des § 319a HGB enthalten Ausschlussgründe, die ergänzend ausschließlich bei der Abschlussprüfung von Unternehmen zu berücksichtigen sind, die als kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d HGB anzusehen sind. Dem Gesetzeswortlaut nach gilt ein Unternehmen dann als kapitalmarktorientiert, wenn es einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG durch von ihm ausgegebene Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat.[144]

[144] Weiterführend zu Rechtsfolgen bei Kapitalmarktorientierung von Unternehmen in Rechnungslegung und Prüfung Haaker, IRZ 2014, 181 (181 ff.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge