Tz. 89

Die Equity-Methode ist anzuwenden, sobald die Kriterien für ein assoziiertes bzw. Gemeinschaftsunternehmen erfüllt sind (IAS 28.32). Dabei ist eine Differenzierung zwischen Einmalerwerb der Anteile und sukzessivem Erwerb vorzunehmen.

 

Tz. 90

Bei einem Einmalerwerb ist das erwerbende Unternehmen zuvor nicht an dem zu erwerbenden Unternehmen beteiligt. Durch den Anteilserwerb wird das Beteiligungsunternehmen unmittelbar zu einem assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmen.[80] Bei einem sukzessiven Erwerb sind die Anteile bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Beteiligungsunternehmen zu einem assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmen wird, nach den Regelungen des IAS 39 bzw. IFRS 9 zu bilanzieren. Erst bei Qualifizierung als assoziiertes bzw. Gemeinschaftsunternehmen ist die Equity-Methode anzuwenden. Unterscheidet sich bei vertraglichen Vereinbarungen über Anteilserwerbe das Datum der Vertragsunterzeichnung vom Datum des Inkrafttretens der Vertragsvereinbarung, so ist für den Erwerb auf das Inkrafttreten der Vereinbarung abzustellen. Somit ist der Zeitpunkt als maßgeblich anzusehen, an dem es zu einem Übergang der Verfügungsgewalt der mit den Anteilen verbundenen Rechte vom Verkäufer auf den Erwerber kommt. Dass das Datum der Vertragsunterzeichnung eventuell abweicht, ist für die bilanzielle Behandlung der erworbenen Anteile unerheblich.[81]

[80] Baetge/Klaholz/Graupe, in: Baetge u. a., IFRS-Ko, IAS 28 Rn. 53.
[81] Baetge/Klaholz/Graupe, in: Baetge u. a., IFRS-Ko, IAS 28 Rn. 54 f.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge