Tz. 100
Für den Abschluss des Beteiligungsunternehmens bedarf es zum Zweck der Anwendung der Equity-Methode einer Anpassung an die konzerneinheitlichen Bewertungs- und Ansatzmethoden des Investors (IAS 28.35 f.).
Sofern ein Beteiligungsunternehmen seinerseits über Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen verfügt, handelt es sich bei dem im Rahmen der Anwendung der Equity-Methode berücksichtigten Gewinn oder Verlust, beim sonstigen Ergebnis sowie bei den Nettovermögenswerten um die im Abschluss des Beteiligungsunternehmen erfassten Posten (inklusive des Anteils des Beteiligungsunternehmens an den Gewinnen oder Verlusten, sonstigen Ergebnissen und Nettovermögenswerten seiner Beteiligungsunternehmen) nach Anpassung an konzerneinheitliche Bilanzierungsmethoden (IAS 28.27).[92]
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