Tz. 456

Wie eine Aufstockung ist auch die Abstockung einer vorliegenden Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust – bspw. von 90 % der Anteile auf eine Anteilsquote von 80 % – methodisch gemäß IFRS 10.23 als Transaktion zwischen Eigentümern zu behandeln. Unklar bleibt dabei die im Schrifttum diskutierte Frage nach dem wertmäßigen Ansatz der bei der Abstockung entstehenden nicht beherrschenden Anteile. Unstrittig ist, dass die Beteiligung der nicht beherrschenden Gesellschafter am Nettovermögen mindestens zu berücksichtigen ist. Strittig bleibt vor dem Hintergrund fehlender Bestimmungen im IFRS-Regelwerk jedoch die Frage, ob und wann ein Anteil am goodwill zu erfassen ist.[621]

[621] Hierzu sowie zur im Schrifttum geführten Diskussion Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 31 Rn. 170–173 f. m. w. N. Weiterführend zur Abstockung von Mehrheitsbeteiligungen auch Theile/Pawelzik, in: Heuser/Theile, IFRS, Rn. 6255–6258.

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