Tz. 99
Die durch das BilMoG 2009 modifizierten § 292 HGB sowie KonBefrV sind zwingend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 beginnen (Art. 66 Abs. 2 Satz 1 EGHGB).
Der durch das BilRUG neugefasste § 292 HGB ist erstmals für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden (Art. 75 Abs. 1 Satz 1 EGHGB).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen