Tz. 99

Die durch das BilMoG 2009 modifizierten § 292 HGB sowie KonBefrV sind zwingend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 beginnen (Art. 66 Abs. 2 Satz 1 EGHGB).

Der durch das BilRUG neugefasste § 292 HGB ist erstmals für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden (Art. 75 Abs. 1 Satz 1 EGHGB).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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