Tz. 451

Bei der Erstkonsolidierung wird der beizulegende Zeitwert der an den Käufer hingegebenen Gegenleistung gegen die Summe der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden aufgerechnet. In den meisten Fällen stimmt der zeitliche Bezug der Gegenleistung und beizulegender Zeitwert des erworbenen Unternehmens überein. Dies ist jedoch nicht der Fall, sofern sich die Anteilsveränderungen nicht in einer, sondern in mehreren zeitlich auseinanderfallenden Transaktionen vollziehen.[615]

Erstreckt sich die Erlangung des Mehrheitsbesitzes und damit der Kontrolle über das Erwerbsobjekt über einen längeren Zeitraum in mehreren Tranchen, so liegt ein sog. sukzessiver Anteilserwerb vor. Entsprechende Bestimmungen für die buchmäßige Behandlung eines sukzessiven Anteilserwerbs, bei dem die Kontrolle erst durch mehrere Erwerbsschritte erlangt wird, finden sich in IFRS 3.42 und 3.32(a). Hierbei kommt es zur Fingierung einer Erlangung der Kontrollmehrheit gegen Barzahlung für die Neuanteile sowie zum Tausch der Altanteile zum beizulegenden Zeitwert. Die dabei zum Vorschein tretende Differenz zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert der Altanteile ist als Erfolg zu behandeln. Für den Fall, dass die Altanteile als Finanzinstrumente bisher GuV-neutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, ist die in der Zeitbewertungsrücklage enthaltene Wertentwicklung im Rahmen der Erstkonsolidierung GuV-wirksam zu vereinnahmen.[616]

 

Tz. 452

Für den Fall, dass bei einem assoziierten Unternehmen GuV-neutrale Einkommensbestandteile aufgelaufen sind, ist diese Rücklage im Zuge der Aufwärtskonsolidierung gemäß IAS 28.22(c) i. V. m. IFRS 3.42 so zu realisieren, als ob die jeweiligen Vermögenswerte bzw. Schulden abgehen würden. Entsprechende GuV-Wirkungen ergeben sich bspw. bei Währungsdifferenzen des assoziierten Unternehmens im Hinblick auf Tochterunternehmen oder bei als zur Veräußerung verfügbar kategorisierten Finanzinstrumenten.[617]

[615] Theile/Pawelzik, in: Heuser/Theile, IFRS, Rn. 6220 f.
[616] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 31 Rn. 153 f.
[617] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 31 Rn. 157. Ausführlich und mit zahlreichen Beispielen zur Aufwärtskonsolidierung Hayn, in: Beck IFRS-Hdb., § 38 Rn. 11–54.

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