Tz. 388

Der IASB begann im Jahr 2001 ein Projekt zur Überprüfung des IAS 22 (Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 1998)). Die Zielsetzung bestand in der Verbesserung der Qualität der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und in der Erreichung einer internationalen Konvergenz. Vor diesem Hintergrund beschloss der IASB, das Gesamtprojekt in zwei Phasen aufzugliedern. Die Phase I wurde im März 2004 abgeschlossen und IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) veröffentlicht. Dabei bestand die zentrale Aussage des IASB darin, dass nahezu sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse als Erwerbe einzustufen sind. Hieraus resultiert, dass die Erwerbsmethode als einzige Methode für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen gelten soll. Der Schwerpunkt der Phase II lag auf den Leitlinien zur Anwendung der Erwerbsmethode. Der IASB und das FASB gelangten bei ihren Beratungen zu Phase II zu der Auffassung, dass die Rechnungslegung erheblich verbessert werden könnte, sofern vergleichbare Standards für die bilanzielle Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen bestehen würden. Vor diesem Hintergrund vereinbarten sie die gemeinsame Durchführung der Phase II, um diesbezüglich zu identischen Schlussfolgerungen zu gelangen. Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Standards, aus Perspektive des IASB IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 2008)) sowie die damit verbundenen Änderungen an IAS 27, wurde Phase II abgeschlossen.[533]

[533] IFRS 3.BC (Grundlage für Schlussfolgerungen zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse).

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