Tz. 211

Schließlich können sich auch im Hinblick auf den Zweigniederlassungsbericht Redundanzen zwischen dem handelsrechtlichen Lagebericht und einem nach IFRS erstellten Abschluss ergeben. So können z. B. die Angaben nach IFRS 8 – zumindest auf einem vergleichsweise hohen Aggregationsniveau – einen Eindruck von der regionalen Ausbreitung eines Unternehmens und seinen Aktivitäten vermitteln, wie es auch der Zielsetzung des Zweigniederlassungsberichts entspricht. Dies hängt jedoch weitestgehend von der gewählten Art der Segmentierung ab. Im Falle einer regionalen Segmentierung tragen bereits die primären Segmentdaten dazu bei, die regionale Ausbreitung des Unternehmens transparent zu machen. Wird eine andere Art der Segmentierung gewählt, können lediglich die unternehmensweiten Angaben, die u. a. Angaben über geografische Gebiete fordern, diesen Zusatznutzen stiften.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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