Tz. 210

Ähnlich Probleme wie mit der Managementvergütung erwachsen in Bezug auf die nach IFRS geforderten Angaben zu Forschung und Entwicklung. Auch hier fordern die IFRS bestimmte Anhangangaben, die jedoch nicht in ein Berichtsinstrument außerhalb des Abschlusses verlagert werden können. Entsprechend sind einzelne nach DRS 20 geforderte F&E-Angaben auch im Zuge der Angabepflichten des IAS 38 im Anhang zu veröffentlichen. So fordert IAS 38.126 z. B. die Angabe der Summe der aufwandswirksam erfassten Forschungs- und Entwicklungsausgaben, IAS 38.128 empfiehlt die Angabe einer Beschreibung jedes voll abgeschriebenen, aber weiterhin genutzten immateriellen Vermögenswerts sowie eine Beschreibung wesentlicher nicht bilanzierter immaterieller Vermögenswerte. Das PS MC enthält hingegen keine Angabepflichten zu Forschung und Entwicklung.

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