II. Checkliste für die Aufstellung des Anhangs nach IFRS

 

Tz. 173

 
I. Angaben zum Unternehmen
II. Angaben zum Abschluss
1. Allgemeines
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Schätzungen
3. Vergleichsinformationen
4. Änderungen von Bilanzierungs-, Bewertungs- oder Darstellungsmethoden
5. Änderungen von Schätzungen und Fehlern in Vorjahren
6. Angaben bei Zweifel an der Unternehmensfortführung
III. Angaben zur Konsolidierung
1. Bei Nicht-Anwendung von IFRS 10 -12
2. Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3
3. Anteile an anderen Unternehmen nach IFRS 12
4. Annahmen und Ermessensspielräume
5. Anteile an Tochterunternehmen
6. Anteile an assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlichen Vereinbarungen
7. Anteile an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen
8. Investmentgesellschaften
9. Angaben in Einzelabschlüssen nach IAS 27
IV. Angaben zur Fremdwährungsumrechnung
1. Grundsätzliches
2. Währungen aus Hochinflationsländern
V. Angaben zur Bilanz
1. Grundsätzliches
2. Aktivseite
a. Immaterielle Vermögenswerte
b. Sachanlagen
c. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
d. Wertminderungen
e. Zuwendungen der öffentlichen Hand
f. Vorräte
g. Fremdkapitalkosten
h. Biologische Vermögenswerte, landwirtschaftliche Erzeugnisse
3. Passivseite
a. Eigenkapital
b. Leistungen an Arbeitnehmer i.S.d. IAS 19 nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
c. Sonstige Rückstellungen
4. Übergreifende Angaben
a. Finanzinstrumente
b. Fair value nach IFRS 13
VI. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung
1. Allgemeines
2. Erträge, Umsatzerlöse
3. Besonderheiten bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens
4. Steueraufwand, latente Steuern
5. Sonstiges Ergebnis, außerordentliches Ergebnis
6 Gesamtergebnisrechnung
VII. Angaben zur Kapitalflussrechnung
VIII. Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung
IX. Transaktionsabhängige Angaben
1. Leasingverhältnisse
a. Finanzierungsleasing
b. Operatingleasing
c. Leasing-Aspekte ohne Bilanzierung nach IAS 17
2. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
3. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, aufgegebene Geschäftsbereiche
X. Sonstige Angaben
1. Segmentberichterstattung
2. Zwischenberichterstattung für die im ersten IFRS-Abschluss präsentierte Periode
3. Ergebnis je Aktie
4. Ereignisse nach dem Geschäftsjahr
5. Eventualverbindlichkeiten/-forderungen
6. Konzessionsvereinbarungen
7. Anteilsbasierte Vergütung
8. Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen
XI. Angaben zu IFRS-Abschlüssen nach HGB
1. § 315a HGB für IFRS-Konzernabschlüsse
2. § 325 Abs. 2a HGB für IFRS-Einzelabschlüsse
 

Tz. 174

 
Vorschrift Tz./§ Anhangangabe ent­halten nicht ent­halten
I. Angaben zum Unternehmen
IAS 1.138(a) Sitz und Rechtsform des Unternehmens    
IAS 1.138(a) Land, in dem das Unternehmen als juristische Person registriert ist    
IAS 1.138(a) Adresse des eingetragenen Sitzes (oder des Hauptsitzes der Geschäftstätigkeit, wenn dieser vom eingetragenen Sitz abweicht)    
IAS 1.138(b) Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seiner Hauptaktivitäten    
IAS 1.138(c) Name des obersten Mutterunternehmens des Konzerns    
IAS 1.138(d) Angabe der erwarteten Fortführungsperiode des Unternehmens, falls diese ­begrenzt ist.    
IFRS 1.23A

Falls ein Unternehmen die IFRS schon in einer früheren Periode angewendet hat, muss dieses folgende Angaben machen (Beschreibung IFRS 1.4A):

  • Der Grund für die Nichtanwendung der IFRS (1.23Aa)
  • Der Grund für die Wiederanwendung der IFRS (1.23Ab)
   
IFRS 1.23B Wenn ein Abschlussersteller sich trotz Unterbrechung dazu entscheidet, die IFRS dergestalt anzuwenden, als hätte er sie kontinuierlich angewandt (abweichend von IFRS 1.4A), sind die Gründe hierfür zu erläutern.    
 

Tz. 175

 
II. Angaben zum Abschluss
1. Allgemeines
IAS 1.49 Der Abschluss ist eindeutig bezeichnet und lässt sich von anderen Informationen im Geschäftsbericht abgrenzen.    
IAS 1.51 Die einzelnen Abschlussbestandteile sind zutreffend bezeichnet und voneinander abgegrenzt.    
IAS 1.51(a) Name des berichtenden Unternehmens und etwaige Änderungen dieser Angaben gegenüber dem letzten Abschlussstichtag    
IAS 1.51(b) Angabe, ob Einzel- oder Konzernabschluss    
IAS 1.51(c) Abschlussstichtag oder Periode, auf die sich der Abschluss oder die Anhang­angaben beziehen    
IAS 1.51(d) Darstellungswährung gem. IAS 21    
IAS 1.51(e) Angabe, wieweit bei der Darstellung von Beträgen im Abschluss gerundet wurde    
IAS 1.36 Für ein Rumpfgeschäftsjahr hat das Unternehmen zusätzlich zur Periode, auf die sich der Abschluss bezieht, anzugeben:
  • den Grund für die Verwendung einer längeren bzw. kürzeren Periode
   
  • die Tatsache, dass Vergleichsbeträge des Abschlusses nicht vollständig vergleichbar sind
   
IAS 10.17 Anzugeben ist der Zeitpunkt, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung ­genehmigt wurde    
IAS 10.17 Angabe, wer die Genehmigung erteilt hat    
IAS 10.17 Angabe der bestehenden Möglichkeit, den Abschluss nach Veröffentlichung zu ändern    
IAS 1.16 Angabe, dass Abschluss mit den IFRS in Einklang steht in einer ausdrücklichen und ...

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