Tz. 78
HGB/DRS | IFRS | |
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Kapitalflussrechnung | ||
Gliederungsvorgaben | Vorgabe einer Mindestgliederung | Keine Vorgabe einer Mindestgliederung |
Abgrenzung des Finanzmittelfonds | Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten |
Definition Zahlungsmittel | Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen | Barmittel und Sichteinlagen |
Definition Zahlungsmitteläquivalente | Kurzfristige, äußerst liquide, jederzeit in Zahlungsmittel umwandelbare und als Liquiditätsreserve dienende Finanzmittel, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und ab dem Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten aufweisen | Kurzfristige hochliquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen; i. d. R. besitzen diese ab dem Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von nicht mehr als etwa drei Monate |
Einbezug von Fremdkapitalposten in den Finanzmittelfonds | Pflicht zur Einbeziehung und offenen Absetzung jederzeit fälliger Kreditverbindlichkeiten und anderer kurzfristiger Kreditaufnahmen, sofern diese der Liquiditätsdisposition dienen |
Teilweise sind auf Anforderung rückzahlbare Kontokorrentkredite integraler Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition; sie werden dann den Zahlungsmitteläquivalenten zugerechnet |
Umrechnung von Fremdwährungsbeständen im Finanzmittelfonds | Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag | Umrechnung zum Stichtagskurs am Abschlussstichtag |
Ausweis zahlungsunwirksamer Währungserfolge | Nicht zahlungswirksame Währungserfolge sind gesondert von den drei Tätigkeitsbereichen auszuweisen | Nicht zahlungswirksame Währungserfolge sind getrennt von den drei Tätigkeitsbereichen auszuweisen |
Ausweis zahlungsunwirksamer Bewertungsanpassungen | Nicht zahlungswirksame Bewertungsanpassungen sind gesondert von den drei Tätigkeitsbereichen auszuweisen | Keine expliziten Vorgaben in IAS 7, gesonderter Ausweis erscheint aber sachgerecht |
Ausweis konsolidierungskreisbedingter Änderungen des Finanzmittelfonds | Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds ohne Anteilsänderung sind gesondert von den drei Tätigkeitsbereichen auszuweisen | Keine expliziten Vorgaben in IAS 7, gesonderter Ausweis erscheint aber sachgerecht |
Darstellung des operativen Cashflow | Wahlrecht zur direkten oder zur indirekten Methode | Wahlrecht zur direkten oder zur indirekten Methode |
Darstellung des Investitionscashflow | Direkte Methode | Direkte Methode |
Darstellung des Finanzierungscashflow | Direkte Methode | Direkte Methode |
Zuordnung erhaltener Zinsen und Dividenden | Investitionscashflow | Wahlrecht; Zuordnung zum operativen Cashflow (Standard) oder zum Investitionscashflow möglich |
Zuordnung gezahlter Zinsen und Dividenden | Finanzierungscashflow | Wahlrecht; Zuordnung zum operativen Cashflow (Standard) oder bei gezahlten Zinsen zum Finanzierungscashflow bzw. bei gezahlten Dividenden zum Investitionscashflow möglich |
Zuordnung von Zahlungen aus dem (Ver-)Kauf von kurzfristig gehaltenen Wertpapieren | Investitionscashflow | Operativer Cashflow |
Zuordnung von Zuschüssen/Zuwendungen | Finanzierungscashflow | Keine expliziten Vorgaben in IAS 7 |
Zuordnung ertragsteuerbedingter Zahlungen | Gesonderte Angabe und i. d. R. Zuordnung zum operativen Cashflow; Zuordnung zur Investitions- oder Finanzierungstätigkeit, wenn sie einem Geschäftsvorfall dieser Tätigkeitsbereiche eindeutig zurechenbar sind |
Gesonderte Angabe und i. d. R. Zuordnung zum operativen Cashflow, es sei denn, sie können bestimmten Finanzierungs- und Investitionstätigkeiten zugeordnet werden |
Ausweis von Posten außergewöhnlicher Größe oder Bedeutung | Gesonderter Ausweis in den drei Tätigkeitsbereichen | Kein gesonderter Ausweis |
Angabe von Vorjahreszahlen | Keine Angabepflicht für Vorjahreszahlen, aber Empfehlung zur Angabe von Vergleichszahlen der Vorperiode | Angabepflicht für Vorjahreszahlen nach IAS 1.38, 1.38A |
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