Tz. 78

 
  HGB/DRS IFRS
Kapitalflussrechnung
Gliederungsvorgaben Vorgabe einer Mindestgliederung Keine Vorgabe einer Mindestgliederung
Abgrenzung des Finanzmittelfonds Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
Definition Zahlungsmittel Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen Barmittel und Sichteinlagen
Definition Zahlungsmittel­äquivalente Kurzfristige, äußerst liquide, jederzeit in Zahlungsmittel umwandelbare und als Liquiditätsreserve dienende Finanzmittel, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und ab dem Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten aufweisen Kurzfristige hochliquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen; i. d. R. besitzen diese ab dem Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von nicht mehr als etwa drei Monate
Einbezug von Fremdkapitalposten in den Finanzmittelfonds

Pflicht zur Einbeziehung und offenen Absetzung jederzeit fälliger Kreditverbindlichkeiten und anderer kurzfristiger

Kreditaufnahmen, sofern diese der Liquiditätsdisposition dienen
Teilweise sind auf Anforderung rückzahlbare Kontokorrentkredite integraler Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition; sie werden dann den Zahlungsmitteläquivalenten zugerechnet
Umrechnung von Fremdwährungsbeständen im Finanzmittelfonds Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag Umrechnung zum Stichtagskurs am Abschlussstichtag
Ausweis zahlungsunwirksamer Währungserfolge Nicht zahlungswirksame Währungserfolge sind gesondert von den drei Tätigkeitsbereichen auszuweisen Nicht zahlungswirksame Währungserfolge sind getrennt von den drei Tätigkeitsbereichen auszuweisen
Ausweis zahlungsunwirksamer Bewertungs­anpassungen Nicht zahlungswirksame Bewertungsanpassungen sind gesondert von den drei Tätigkeitsbereichen auszuweisen Keine expliziten Vorgaben in IAS 7, gesonderter Ausweis erscheint aber sachgerecht
Ausweis konsolidierungskreisbedingter Änderungen des Finanz­mittelfonds Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds ohne Anteilsänderung sind gesondert von den drei Tätigkeitsbereichen auszuweisen Keine expliziten Vorgaben in IAS 7, gesonderter Ausweis erscheint aber sachgerecht
Darstellung des operativen ­Cashflow Wahlrecht zur direkten oder zur indirekten Methode Wahlrecht zur direkten oder zur indirekten Methode
Darstellung des Investitions­cashflow Direkte Methode Direkte Methode
Darstellung des Finanzierungscashflow Direkte Methode Direkte Methode
Zuordnung erhaltener Zinsen und Dividenden Investitionscashflow Wahlrecht; Zuordnung zum operativen Cashflow (Standard) oder zum Investitionscashflow möglich
Zuordnung gezahlter Zinsen und Dividenden Finanzierungscashflow Wahlrecht; Zuordnung zum operativen Cashflow (Standard) oder bei gezahlten Zinsen zum Finanzierungscashflow bzw. bei gezahlten Dividenden zum Investitionscashflow möglich
Zuordnung von Zahlungen aus dem (Ver-)Kauf von kurzfristig gehaltenen Wertpapieren Investitionscashflow Operativer Cashflow
Zuordnung von Zuschüssen/Zuwendungen Finanzierungscashflow Keine expliziten Vorgaben in IAS 7
Zuordnung ertragsteuerbedingter Zahlungen

Gesonderte Angabe und i. d. R. Zuordnung zum operativen Cashflow; Zuordnung zur

Investitions- oder Finanzierungstätigkeit, wenn sie einem Geschäftsvorfall dieser Tätigkeitsbereiche eindeutig zurechenbar sind
Gesonderte Angabe und i. d. R. Zuordnung zum operativen Cashflow, es sei denn, sie können bestimmten Finanzierungs- und Investitionstätigkeiten zugeordnet werden
Ausweis von Posten außergewöhnlicher Größe oder Bedeutung Gesonderter Ausweis in den drei Tätigkeitsbereichen Kein gesonderter Ausweis
Angabe von Vorjahreszahlen Keine Angabepflicht für Vorjahreszahlen, aber Empfehlung zur Angabe von Vergleichszahlen der Vorperiode Angabepflicht für Vorjahreszahlen nach IAS 1.38, 1.38A

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