Tz. 133

Im Zeitablauf kann die Organisationsstruktur einer Änderung unterliegen und damit Auswirkungen auf die interne Berichterstattung besitzen. Bei erfolgtem Wechsel in der Steuerung sowie veränderter Berichterstattung bedingt IFRS 8.29 eine retrospektive Anpassung der Vorjahresvergleichsperiode. Wird der Retrospektion nicht gefolgt, ist nach neuer sowie nach bisheriger Struktur zu berichten. Die Frage der Zulässigkeit der Änderung einer Berichterstattung lässt IFRS 8 indes unbeantwortet. In Folge des management approach erfolgt die Berichterstattung über die zur Steuerung herangezogenen Segmente in der laufenden Periode und somit notwendigerweise prospektiv.[73] Eine Änderung der Berichterstattung nach Ablauf des Geschäftsjahres hat demnach keine Rückwirkung auf den Segmentbericht der abgelaufenen Berichtsperiode.

 

Tz. 134

Im Zwiespalt zwischen Stromgrößen - (Periodenorientierung) und Bestandsgrößenrechnung (Stichtagsorientierung) ergibt sich ein Vorrang der Stromgrößenorientierung hinsichtlich des Umstellungszeitpunkts der Segmentberichterstattung bei unterjährigem Wechsel. Insbesondere die umfangreich zu leistenden Stromgrößenangaben unterstreichen diese Auffassung. Diese Sichtweise basiert auf einer deutlichen Vergangenheitsorientierung, d. h. ändert ein Unternehmen erst zum Ende der laufenden Berichtsperiode die interne Berichterstattung, zeitigt dies für die Berichterstattung nach IFRS 8 keine Konsequenz. Die Änderung der Segmentierung während der Berichtsperiode und die Berücksichtigung der Änderung in der Segmentberichterstattung setzt die "(gelebte) Umsetzung der neuen Struktur [in der abgelaufenen Berichtsperiode] voraus"[74].

[73] Freiberg, PiR 2013, 64 (66).
[74] Freiberg, PiR 2013, 64 (66).

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