Tz. 282

Zu den Ausführungen betreffend die Beteiligungen vgl. Kapitel 5 Tz. 239 ff. sowie vgl. Kapitel 6 Tz. 393 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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