Tz. 259

Insbesondere die in § 271 Abs. 2 HGB geregelten verbundenen Unternehmen im Bilanzrecht sind seit langer Zeit Brennpunkt intensiver rechtspolitischer Diskussion und Kritik.[503] Der nach wie vor existierende Unterschied zum aktienrechtlichen Begriff des verbundenen Unternehmens lässt Lücken, deren Rechtfertigung – zumindest rechtspolitisch – schwierig ist.[504]

[503] Hüttemann/Meyer, in: GroßKo-HGB, § 271 HGB Rn. 1.
[504] Zu all dem ausführlich Kropff, Wie lange noch: Verbundene Unternehmen im Bilanzrecht?, in: Habersack (Hrsg.), Festschrift für Peter Ulmer zum 70. Geburtstag am 2. Januar 2003, Berlin 2003, 847 ff.

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