Tz. 246

§ 270 HGB ist eine technische Vorschrift; § 270 Abs. 2 HGB ergänzt § 268 HGB. Sie steht nicht im Fokus der Diskussion.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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